Informationsvertrag

 

Genderhinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

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Allgemeine Informationsvertragsbedingungen

zwischen

Ihnen (in Folge: Informationsbesteller)

und

Sylke Burger, Austr.31, 53179 Bonn, Deutschland, Tel. +49 (0)228 28619870,
E-Mail: sylke.burger@wutmut.com (in Folge: Sylke Burger)

Präambel

Die Mission von Sylke Burger ist es, Familien darin zu unterstützen, mit Gewalt, Wut und Ängsten so umzugehen, dass sich Konflikte konstruktiv und zum Schutz aller Beteiligten besser lösen lassen. Daher bietet Sylke Burger an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich Sylke Burger gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Informationsmaterial zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es die Mission von Sylke Burger, Familien zu unterstützen und mit Kitas und Schulen zusammenzuarbeiten, und daher richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages sowohl an Privatpersonen wie auch an Unternehmen/Organisationen. Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Sylke Burger

(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass Sylke Burger den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein:  Kinderpädagogik,  Gewaltprävention, Familienpädagogik, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Zeitmanagement, Beschäftigungs- und Lehrinhalte für Eltern, Erzieher, Lehrer, Betreuer etc., verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.
(2) Sylke Burger ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist Sylke Burger, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.
(3) Sylke Burger ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Sylke Burger die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.
(4) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.
(5) Ferner schuldet Sylke Burger auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss

Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er
a) Unternehmer ist oder ob er den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt oder
b) volljährige Privatperson ist.
Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf Sylke Burger davon ausgehen, dass der Informationsbesteller entweder Unternehmer ist bzw. wenigstens den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt oder als volljährige und damit geschäftsfähige Privatperson handelt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von Sylke Burger abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 4 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.
§ 5 Beendigung des Informationsvertrages
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
(2) Sofern der Kunde parallel Kunde eines kooperierenden Zahlungsanbieters und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Sylke Burger erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zum Zahlungsanbieter abhängig.

§ 6 Haftung

(1) Sylke Burger haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Sylke Burger – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. (4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Sylke Burger.

§ 7 Änderungsvorbehalt

Sylke Burger ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Sylke Burger gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.